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Die SVGW-Richtlinie «W3/E3 – Hygiene in Trinkwasserinstallationen» – das müssen Sie wissen

Seit dem 1. September 2020 ist die neue Richtlinie W3/E3 – «Hygiene in Trinkwasserinstallationen» in Kraft. Doch was ändert sich dadurch und welchen Einfluss hat dies auf unseren Berufsalltag? Wir haben die neuen Richtlinien genau studiert und klären diese Fragen im folgenden Fachartikel.

Bild: Die neuen SVGW-Richtlinien W3/E3 haben Auswirkungen auf die Arbeit der Gebäudetechnikplaner

Beginnen wir ganz vorne. Was ist denn eigentlich das Ziel der neuen SVGW-Richtlinie W3/E3? Im Zentrum der neuen Richtlinien steht die einwandfreie Hygiene in den Warm- und Kaltwasserinstallationen. Und zwar von der Planung über die Ausführung bis hin zur Inbetriebnahme. Damit dies funktioniert, müssen alle beteiligten Personen und Gewerke am selben Strick ziehen. Und das sind einige:

  • Haustechnikplaner/innen
  • Architekt/innen
  • Eigentümer/innen
  • Installateur/innen
  • Anlagebetreiber/innen
  • Endverbraucher/innen

Es braucht also einiges an Koordinationsaufwand, damit das Hauptziel der neuen Richtlinien umgesetzt werden kann. Doch was genau ist denn jetzt inhaltlich genau angepasst worden? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Bild: So müssen Leitungen in den Deckenschlitzen geplant werden

Planung

  • Alle Leitungen müssen so geplant werden, dass der gesamte Leitungsinhalt innerhalb von 72 Stunden einmal komplett erneuert wird.
  • Die Einführung der Hausanschlussleitung und der Wasserverteilbatterie müssen in einem kühlen, aber frostsicheren Raum geplant werden.
  • Pro Mehrfamilienhaus oder pro Gebäude ist die Warmwasserversorgung zentral mit einem separaten Wassererwärmer zu planen, sofern sich die Versorgungsabschnitte unterscheiden.

Ausführung/Planung

  • Stagnierende Leitungen dürfen eine maximale Länge von 4 x ID nicht überschreiten.
  • Kaltwasserleitungen dürfen nicht durch parallel angeordnete Warmwasser- oder Heizungsleitungen erwärmt werden. Dabei ist der Leitungsinhalt der Kaltwasserleitung unter 25°C zu halten.
  • Die Deckenschlitze für Kalt- und Warmwasserleitungen müssen separat angeordnet werden.
  • Bei Deckeneinlagen zwischen Warm- und Kaltwasserleitungen müssen getrennt werden.
  • Das Warmwasservolumen in einem Wassererwärmer muss täglich erneuert werden. Falls mehrere Wassererwärmer benötigt werden, müssen diese seriell angeschlossen werden. Eine parallele Erschliessung darf nicht mehr angewendet werden.
  • Um die Trinkwasserqualität zu untersuchen, müssen in der Trinkwasserinstallation mindestens drei Probeentnahmeventile eingebaut werden.
  • Kalt- und Warmwasser Steigzonen müssen thermisch getrennt werden.

Bild: So muss ein Steigschacht neu geplant werden

Inbetriebnahme

  • In der Rohbauphase müssen alle Leitungen – solange sie sichtbar sind – einer Dichtheitsprüfung mit ölfreier Luft oder inertem Gas unterzogen werden.
  • Erst in der Endphase – also 72 Stunden vor Bauübergabe – dürfen die Leitungen erstmals mit Trinkwasser gespült und auf Betriebsdruck gebracht werden.
  • Ab dem Übergabedatum ist der Eigentümer/Betreiber für den bestimmungsmässigen Betrieb (Leitungsinhalt muss alle 72 Stunden erneuert werden) zuständig.
  • Bei Apparaten wie beispielsweise den frostsicheren Gartenventile ist die Erneuerung des Leitungsinhaltes alle 72 Stunden zu gewährleisten.

Referenzen

Werfen Sie einen Blick auf unsere Referenzprojekte

Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir verschiedenste Projekte um. Das beginnt bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, sowie Wohnüberbauungen und geht bis zu öffentlichen Bauten und Verwaltungsbauten.

Welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf Neubauten?

Von den oben genannten Anpassungen der neuen Richtlinien haben drei grosse Auswirkungen auf die Haustechnikplanung in Neubauten:

  • Die Tatsache, dass die Warm- und Kaltwassersteigzonen in Steigschächten/Vorwänden thermisch voneinander getrennt werden müssen, führt zu einem zusätzlichen Platzbedarf. Dieser muss künftig in Zusammenarbeit mit den Architektinnen und Architekten besprochen werden.
  • Dass die Erstbefüllung des Leitungsnetzes mit Trinkwasser erst 72 Stunden vor der Übergabe erfolgen darf, stellt alle Beteiligten vor neue Herausforderungen und ist mit viel Risiko verbunden. Das grösste Risiko ist hierbei ein Wasserleck (z.B. ein Bohrloch), das erst in der Endmontage entstehen und somit erst bei der Leitungsfüllung entdeckt würde. In diesem Moment sind bereits sämtliche Installationen verschlossen, was in den letzten Minuten vor der Bauübergabe noch zu einem grossen Verzug führen könnte.
  • Da pro Mehrfamilienhaus und pro Gebäude die Warmwassererwärmung zukünftig zentral zu erstellen ist, wird zusätzlicher Platz in den einzelnen Technikzentralen benötigt. Dieser ist jedoch in den meisten Fällen nicht vorhanden und muss daher in einem frühen Stadion es Projekts bereits eingeplant werden.

«Die SIA Norm fokussiert eher auf das Energiesparen und die W3/E3 Richtlinie eher auf die Gesundheit.»

– Thomas Studer, Gebäudetechnikplaner Sanitär Böni Gebäudetechnik AG

Was heisst das nun für die Zukunft?

Die neue W3/E3 – Richtlinie setzt neue Massstäbe, die uns und auch die gesamte Haustechnikbranche vor neue Herausforderungen stellt. Besonders anspruchsvoll wird es vor allem auch deshalb, weil diese neuen Richtlinien nicht mit den im Jahr 2020 revidierten SIA 385/1 «Anlagen für Trinkwasser in Gebäuden» übereinstimmt. Gemäss der SIA 385/1 kann ein Leitungsnetz mit einer Systemtemperatur von nur 52°C betrieben werden, was mit der vorgegebenen Temperatur von 60°C der W3/E3 nicht übereinstimmt. Dieses Beispiel zeigt, dass sich die SIA Norm eher auf das Energiesparen und die W3/E3 Richtlinie sich eher auf die Gesundheit fokussiert. Da das Trinkwasser unser wichtigstes Lebensmittel ist, muss es zudem auch den strengen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen.

Wir haben uns dieser Herausforderung gestellt. Die Bauherrschaft sowie das Planungsteam werden durch uns bereits frühzeitig für die Themen rund um die Trinkwasser Hygiene sensibilisiert. Da jedes Gebäude und jede Planung individuell ist, wird bei jedem Objekt im Planungsteam entschieden, wie den unterschiedlichen Bedürfnissen am besten Rechnung getragen wird. Aus unserer Sicht gibt es bei dieser Richtlinie sicherlich sinnvolle Anpassungen. Jedoch gibt es auch Anpassungen wie beispielsweise die Steigschacht Trennung, die wir nicht ganz nachvollziehen können und die zugleich auch das Planen und Bauen erschweren. Nichts destotrotz nehmen wir sämtliche Anpassungen der Richtlinien auf und bilden unser Team in internen Schulungen auf solchen Anpassungen weiter.

Pascal Böni

Projektleiter / Geschäftsleitung
Dipl. Techniker HF Klima

pb@team-boeni.ch

Kontakt

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